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Gültigkeit der "alten" Führerscheinklasse 3!?

Die Geschichte des Führerscheins: Kurzer Überblick

Wer seinen Autoführerschein nach dem 01.01.1999 gemacht hat, wird den 3er-Führerschein nur noch vom Hörensagen kennen. Davor war es DER Standardführerschein schlechthin – erkennbar an dem rosa Faltblatt mit den ausgestanzten Fahrerlaubnisklassen. Doch es gibt noch eine ältere Fahrerlaubnis, nämlich den grauen Schein. Dieser wurde in der Zeit nach dem 2. Weltkrieg bis in die 1980er-Jahre ausgestellt und mit der Führerscheinrichtlinie 1982 durch den rosa Schein ersetzt.

Hier noch einmal die Führerscheinhistorie auf einen Blick:

· Grauer „Lappen“: Nach dem zweiten Weltkrieg bis 1986

· Rosa Führerschein: 1. April 1986 bis 31. Dezember 1998

· Scheckkarten-Führerschein: Seit 1. Januar 1999

Welche Fahrzeuge mit Führerschein Klasse 3 fahren?

Doch was hat es nun mit der alten Führerscheinklasse 3 auf sich? Zunächst das Allerwichtigste: Der Führerschein besitzt immer noch Gültigkeit und muss nicht zwangsläufig umgetauscht werden. Es gilt nämlich eine sogenannte „Bestandsregelung“.

Zwar lautet die Empfehlung, die alten Scheine in der zuständigen Führerscheinstelle in einen neuen Scheckkartenführerschein zu tauschen – der Umtausch ist jedoch nicht zeitkritisch. Für die Antragstellung aber wichtig: Unbedingt ein biometrisches Passfoto mitnehmen – nur dann funktioniert der Umtausch direkt beim ersten Versuch.

Generell durften mit dem 3er-Führerschein nicht nur Autos gesteuert werden, sondern auch folgende Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen:

· Motorisierte Zweiräder

· Dreiräder

· Traktoren

· Lastkraftwagen (bis 7,5 Tonnen)

· Züge (bis 3 Achsen, max. 12 Tonnen)

Du siehst: Die Führerscheinklasse 3 war so etwas wie eine Allroundfahrerlaubnis, mit der fast alle gängigen Fahrzeuge legal im Straßenverkehr bewegt werden durften.

Schlüsselzahl 79!

Ihre Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen, die in die neuen Klassen C und CE (bis 18,75 to) fallen, endet mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Will der Betreffende die Berechtigung behalten, muss er einen Antrag auf Umtausch seines alten Führerscheins bzw. einen Antrag auf Verlängerung seiner Fahrerlaubnis der Klassen C und CE stellen (Schlüsselzahl 79).

Der Antrag auf Verlängerung seiner Gültigkeit, muss also VOR Ablauf des 50. Lebensjahres bei der Führerscheinstelle gestellt werden! Danach ist die "SZ 79" nicht mehr möglich.

Du hast noch Fragen? Wir beantworten sie dir gerne. Mach gleich einen Termin aus!

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