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Aktuelles

Hier findest Du eine Vielzahl attraktiver Angebote und Information rund um die Führerscheinausbildung,
sowie Veranstaltungen, News und Impressionen Rund ums Fahren!

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Gültigkeit der "alten" Führerscheinklasse 3!?

Die Geschichte des Führerscheins: Kurzer Überblick

Wer seinen Autoführerschein nach dem 01.01.1999 gemacht hat, wird den 3er-Führerschein nur noch vom Hörensagen kennen. Davor war es DER Standardführerschein schlechthin – erkennbar an dem rosa Faltblatt mit den ausgestanzten Fahrerlaubnisklassen. Doch es gibt noch eine ältere Fahrerlaubnis, nämlich den grauen Schein. Dieser wurde in der Zeit nach dem 2. Weltkrieg bis in die 1980er-Jahre ausgestellt und mit der Führerscheinrichtlinie 1982 durch den rosa Schein ersetzt.

Hier noch einmal die Führerscheinhistorie auf einen Blick:

· Grauer „Lappen“: Nach dem zweiten Weltkrieg bis 1986

· Rosa Führerschein: 1. April 1986 bis 31. Dezember 1998

· Scheckkarten-Führerschein: Seit 1. Januar 1999

Welche Fahrzeuge mit Führerschein Klasse 3 fahren?

Doch was hat es nun mit der alten Führerscheinklasse 3 auf sich? Zunächst das Allerwichtigste: Der Führerschein besitzt immer noch Gültigkeit und muss nicht zwangsläufig umgetauscht werden. Es gilt nämlich eine sogenannte „Bestandsregelung“.

Zwar lautet die Empfehlung, die alten Scheine in der zuständigen Führerscheinstelle in einen neuen Scheckkartenführerschein zu tauschen – der Umtausch ist jedoch nicht zeitkritisch. Für die Antragstellung aber wichtig: Unbedingt ein biometrisches Passfoto mitnehmen – nur dann funktioniert der Umtausch direkt beim ersten Versuch.

Generell durften mit dem 3er-Führerschein nicht nur Autos gesteuert werden, sondern auch folgende Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen:

· Motorisierte Zweiräder

· Dreiräder

· Traktoren

· Lastkraftwagen (bis 7,5 Tonnen)

· Züge (bis 3 Achsen, max. 12 Tonnen)

Du siehst: Die Führerscheinklasse 3 war so etwas wie eine Allroundfahrerlaubnis, mit der fast alle gängigen Fahrzeuge legal im Straßenverkehr bewegt werden durften.

Schlüsselzahl 79!

Ihre Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen, die in die neuen Klassen C und CE (bis 18,75 to) fallen, endet mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Will der Betreffende die Berechtigung behalten, muss er einen Antrag auf Umtausch seines alten Führerscheins bzw. einen Antrag auf Verlängerung seiner Fahrerlaubnis der Klassen C und CE stellen (Schlüsselzahl 79).

Der Antrag auf Verlängerung seiner Gültigkeit, muss also VOR Ablauf des 50. Lebensjahres bei der Führerscheinstelle gestellt werden! Danach ist die "SZ 79" nicht mehr möglich.

Neuer Motorrad- Unterricht!

Der nächste Motorrad- Unterricht findet statt am:

                    09.09. und 10.09.24

Beginn ist jeweils um 18.15 Uhr und Ende um 21.20 Uhr!

                                  Also noch schnell Plätze sichern!

Führerschein- Umtauschen bis....!

Kasten FS TAusch3

Neuigkeiten zum A1 Führerschein ohne Prüfung! ("B196")

Für Motorradfahren (125er) genügt jetzt auch der Autoführerschein!

Der Auto-Führerschein genügt künftig zum Führen kleiner Motorräder - allerdings
benötigt
man dafür eine ausführliche Schulung.

Eine eigene Führerscheinprüfung ist nach der neuen, vom Bundesrat durchgewunkene
Verordnung, für Maschinen
mit einem Hubraum bis 125 ccm und 15 PS nicht mehr nötig.

Die Fahrer müssen aber mindestens 25 Jahre alt sein und seit fünf Jahren einen
Führerschein der
Klasse B (Auto) haben.
Dann erhalten sie nach neun Unterrichtseinheiten zu je 90 min.
(vier Theorie fünf Praxis) die neue Berechtigung,
in Deutschland Leichtkrafträder
der Klasse A1 zu fahren.


(Quelle, FOCUS ONLINE)

Führerschein auf "Automatik" Auto ab 01.04.2021 ("B 197")

Liebe Schüler,

es gibt Neuigkeiten zur Automatikregelung!

Wie wird künftig Ausgebildet und auf welchem Auto (Schaltung/Automatik) wird gefahren?

Die Ausbildung wird ab 01.04.2021 umgestellt! Grundsätzlich wird ab dem 01.04.2021 auf einem Automatik-Fahrzeug ausgebildet! Das heißt alle Schüler werden auf einem Fahrzeug mit Automatischer Kraftübertragung ausgebildet und machen da auch die Prüfung darauf!
Für alle, die eigentlich auf dem "Schalter" den Führerschein machen wollten, gibt es die Möglichkeit, anschließend zehn Stunden auf einem Fahrzeug mit Gangschaltung zu fahren, mit einer 15-Minütiger Überprüfung durch den Fahrlehrer (keine Prüfung) die Fahrten abzuschließen. Daraufhin bekommt der Bewerber eine Betätigung von seiner Fahrschule, dass die entsprechenden Stunden auf einem Schaltauto abgelegt worden sind, die dann bei der Führerscheinstelle abzugeben ist.
Hat der Bewerber das alles absolviert, darf er beides Fahren (Schalter und Automatik) mit der Schlüsselzahl "197". Diejenigen die nur Automatik fahren wollen, brauchen die zehn Stunden nicht zu fahren, bekommen aber die entsprechende "Schlüsselzahl in den Führerschein eingetragen (Schlüsselzahl 78). Das heißt das nur Fahrzeuge mit Automatischer Kraftübertragung gefahren werden dürfen!

Das gute dabei ist, dass alle diejenigen, die bisher einen Automatik-Führerschein besitzen, einfach zehn Stunden auf einem Schaltfahrzeug mit 15-Minütiger Überprüfung durch den Fahrlehrer absolvieren müssen, dann bekommt man eine Bestätigung von der Fahrschule, dass man diese absolviert hat und gibt diese dann bei der Führerscheinstelle ab. Daraufhin bekommt man die entsprechende "Schlüsselzahl 78" aus dem Führerschein ausgetragen und darf ein Schaltauto Fahren (ohne Prüfung)!

Euer Fahrschul-Team

Neues und allgemeines über das Motorrad-Fahren!

Hallo liebe Biker,

die neue Biker-Saison 2023 steht in den "Startlöchern" und wir freuen uns darauf mit Euch in diese Saison zu starten! 
Viele haben sich schon entschieden den "SCHEIN" für`s frei sein zu machen! Wir finden das Klasse!
Alle Fahrlehrer fahren selbst Motorrad und empfinden dies als "Leidenschaft" und warte darauf, Euch das Fahren beizubringen! 
Nun liegt es an Euch, den Schritt in die Freiheit zu wagen!

Noch nehmen wir Fahrschüler an, also bitte lasst Euch nicht mehr lange Zeit mit der Entscheidung, der Andrang ist groß.

Der Furpark steht bereit!

Wir haben unseren Fuhrpark zu Gunsten der Fahrschüler umgestellt, weil die neuen Motorräder, leichter, niedriger und leicht zu Fahren sind. Das wären folgende Motorräder:

            - Kawasaki Z 650 (2023), 69 PS (Kasse A)

         - Kawasaki Z 400 (2020), 45 PS (Klasse A2)  

         - Honda CB 125 R (2024), 15 PS (Klasse A1)

 -Neu-  - Suzuki GSX 125 S (2023), 15 PS (Klasse A1)

         - Roller Piaggio Liberty 50 (Klasse AM)

         - Roller 125 Piaggio Liberty Automatik  (2019), 11 PS (Klasse B196)

Also was das Herz begehrt, steht Euch zur Verfügung! Wir freuen uns auf Euch!!! (UNTER FAHRSCHULE, FAHZEUGE, könnt ihr die Motorräder sehen die zur Ausbildung zur Verfügung stehen!)


Mit freundlichem BIKER GRUß

Ronny Früh


Ausbildung auf dem Fahrsimulator seit 2016!!

Der SUPER MODERNE FAHRSIMULATOR für die Klasse B ist schon längst im Einsatz!!
Die Schüler haben bei ausgiebigen Tests entschieden, dass der Simulator KLASSE ist und hilft die Angst im Straßenverker zu nehmen!!

Komm vorbei und überzeug Dich selbst !!! 
WIR FREUEN UNS AUF EUCH!!!!!!!!!!

Motorrad drosseln für Klasse A2 Führerschein!

Für die Führerscheinklasse A2 gilt:

Nur Motorräder mit einer Leistung von max. 70 KW (95PS) dürfen die Grundlage für die Drosselung auf 35 KW (48PS) darstellen!

Also, nicht alle größeren Maschinen dürfen einfach auf 48 PS gedrosselt werden. Die max. Leisung ist beschränkt auf 95 PS (70 KW)!

Klasse T - Unterricht

Nächster Klasse T Unterricht findet statt, ab:   

                      demnächst

Beginn ist jeweils um 18.15 Uhr und endet um 21.20 Uhr.

                       
                         Wir freuen uns auf Euch!

Du hast noch Fragen? Wir beantworten sie dir gerne. Mach gleich einen Termin aus!

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